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   BVerfG, 01.12.1965 - 1 BvR 412/65, 1 BvR 524/65   

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https://dejure.org/1965,313
BVerfG, 01.12.1965 - 1 BvR 412/65, 1 BvR 524/65 (https://dejure.org/1965,313)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.1965 - 1 BvR 412/65, 1 BvR 524/65 (https://dejure.org/1965,313)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 1965 - 1 BvR 412/65, 1 BvR 524/65 (https://dejure.org/1965,313)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 202
  • NJW 1966, 195
  • MDR 1966, 211
  • DVBl 1966, 112
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Dass es Vererblichkeitsbeschränkungen geben kann, ist im Übrigen in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts anerkannt (vgl. nur BVerfG v. 08.07.1976 - 1 BvL 19/75, BVerfGE 42, 263 = juris Tz. 148; BVerfG v. 01.121965 - 1 BvR 412/65, BVerfGE 19, 202 = juris Tz. 10 ff.); die konkrete Ausgestaltung durch die Rechtsprechung im konkreten Fall ist aus vorgenannten Gründen nicht zu beanstanden und nicht unverhältnismäßig.
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auch der Erbe genießt den Schutz des Grundrechts und kann ihn - jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an - geltend machen (vgl. BVerfGE 19, 202 [204, 206]; 67, 329 [340]).
  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Auch der dadurch begünstigte Erbe genießt den Schutz des Grundrechts und kann ihn, jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an, geltend machen (vgl. etwa BVerfGE 19, 202 ; 67, 329 ; 112, 332 ).

    Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet in Satz 1 das Erbrecht sowohl als Rechtsinstitut wie als Individualrecht und überlässt es in Satz 2 dem Gesetzgeber, ebenso wie beim Eigentum Inhalt und Schranken des Erbrechts zu bestimmen (vgl. BVerfGE 19, 202 ; 44, 1 ).

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Der Gesetzgeber durfte auch die Ansprüche nach dem Stiftungsgesetz mit der - auf dem Gebiet des Rentenversicherungsrechts im übrigen üblichen (BVerfGE 19, 202 [206]) - Einschränkung versehen, daß sie untergehen, wenn der Berechtigte sie zu seinen Lebzeiten nicht in Anspruch nimmt.
  • BSG, 05.03.2014 - B 12 KR 22/12 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Versorgungsbezügen - Todesfallleistung

    Inhalt der verfassungsrechtlich geschützten Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG ist das Recht des Erblassers, sein Vermögen für den Fall des Todes zu vererben (vgl BVerfGE 19, 202, 206; 44, 1, 17; 67, 329, 340) .
  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auch der dadurch begünstigte Erbe genießt insoweit den Schutz des Grundrechts und kann ihn, jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an, geltend machen (vgl. etwa BVerfGE 19, 202 [204, 206]; 67, 329 [340]).
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der

    BVerfGE 19, 202, 205: Die Rechtsansicht des SG, daß die Ansprüche aus der Rentenversicherung nur vererblich sind, wenn der Versicherte sie zu seinen Lebzeiten erhoben hatte, und anderenfalls mit dessen Tode untergehen, verstößt auch nicht gegen Art. 14 GG.
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/98 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    Auch die fehlende Vererblichkeit von Ansprüchen aus den (gesetzlichen) Rentenversicherungen verstoße nicht gegen die grundgesetzliche Gewährleistung des Eigentums- und Erbrechts (BVerfGE 19, 202).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Diese Verfassungsnorm gewährleistet in Satz 1 das Erbrecht sowohl als Rechtsinstitut wie als Individualrecht (vgl BVerfGE 19, 202 (206)) und überläßt es in Satz 2 dem Gesetzgeber, ebenso wie beim Eigentum, Inhalt und Schranken des Erbrechts zu bestimmen.
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/99 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    Auch die fehlende Vererblichkeit von Ansprüchen aus den (gesetzlichen) Rentenversicherungen verstoße nicht gegen die grundgesetzliche Gewährleistung des Eigentums- und Erbrechts (BVerfGE 19, 202).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 5/97 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitritt - Gestaltungsrecht - Ende - Tod -

  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2022 - L 11 KR 1645/20

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 2 SGB 5 - Tod des

  • BSG, 16.05.2019 - B 13 R 37/17 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Übergang des

  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 111.84

    Wohnungsbindung - Bauherrenprivileg - Selbstnutzung

  • SG Nürnberg, 18.11.2005 - S 3 R 515/04

    Gewährung von Leistungen zur Pflegeversicherung; Beitragspflicht zur sozialen

  • BGH, 11.11.1976 - V BLw 2/76

    Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls - Berechnung des Pflichtteils nach

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